Pflegegutachten

Beratungseinsatz nach § 37 ABS. 3 SGB XI

Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen sich regelmäßig durch einen Pflegedienst beraten lassen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige angemessen versorgt sind. Solche Beratungseinsätze bieten darüber hinaus die Gelegenheit, offene Fragen zu Pflegethemen anzusprechen, Informationen über mögliche Pflegehilfsmittel zu erhalten oder Anträge zu stellen.

Bei Pflegegrad 4 und 5 müssen Beratungen in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal jährlich. Für Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig.

Möchten Sie sich durch unsere Experten beraten lassen? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin!

Unter der Rufnummer 02 01 - 21 96 92 91 erreichen Sie unsere Zentrale.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht